Geotechnik IV

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Schaden an einem Wohnhaus aufgrund nicht durchgeführter Baugrunduntersuchung und nicht nach den Regeln der Baukunst vorgenommener Gründung

In ruhiger, idyllischer Lage in der Nähe der Mühlenstever, unweit zweier historischer Wasserburgen, traten nach ca. fünf Jahren der Fertigstellung des nicht unterkellerten Wohngebäudes Risse und Feuchtigkeitsschäden sowie eine teilweise Schrägstellung des Fußbodens auf, welche zu Verklemmungen an Türen und Fenstern führte.

Als freier Mitarbeiter und Sachverständiger für die Soil GmbH & Co. KG wurde Herr Prof. Dr. F. Krause beauftragt, unter Beachtung der symptomatischen Schäden für unzulässige Setzungen und Setzungsdifferenzen eine Baugrunduntersuchung durchzuführen, um die Ursache der Schäden feststellen zu können.

Wie dem schematischen geologischen Profil zu entnehmen ist, wurde das zweigeschossige Wohnhaus überwiegend auf sehr locker gelagerten anthropogenen Auffüllungen gegründet. Die anthropogenen Auffüllungen werden von schwach organischen bis organischen Sanden, in fazieller Vertretung mit organisch-torfigen Schluffen, unterlagert. Unter den alluvialen ebenfalls sehr locker gelagerten Ablagerungen steht eine nach ca. Süden auskeilende Torfschicht an, die nach Norden eine Mächtigkeit bis ca. 0,8 m erreicht.

Setzungsberechnungen haben ergeben, dass sich das Wohngebäude im nördlichen Bereich noch bis mind. 10 cm setzen wird. Aufgrund der sehr geringen Setzungen im südlichen Bereich ist eine statisch bedenkliche Schieflage des Gebäudes zu erwarten.

Bei diluvialen und damit relativ jungen Torfen ist stets ein Humuszersatz zu beachten, wodurch die Schiefstellung des gesamten Gebäudes noch über die rechnerisch ermittelten Setzungsbeträge hinausgehen wird. Unter Beachtung der für den Mauerwerksbau unzulässigen Gesamtsetzungen und Setzungsdifferenzen und der zu erwartenden sehr hohen Sanierungskosten, die über den Erstellungskosten des Wohngebäudes liegen dürften, wurde dem Auftraggeber empfohlen, das Wohngebäude abzureißen.